Institut für häusliche Kranken- und Altenpflege
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Qualitätssicherungsbesuche

Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Gerne führen wir für Sie die Pflegepflichteinsätze für die Pflegeversicherung durch ("Qualitätssicherungsbesuche oder Beratungsbesuche genannt"). Wenn Sie ausschließlich Geldleistungen von der Pflegeversicherung bekommen, sind Sie verpflichtet, diese Beratung halbjährlich in Anspruch zu nehmen:
  • für die Pflegegrade 2 bis 5 mindestens einmal halbjährlich
  • bei Pflegegrad 4 und 5 können bei Bedarf bis zu vier Termine pro Jahr erfolgen

Die Beratung dient einerseits der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung sowie der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich zu Pflegenden und deren Angehörigen. Andererseits ist der Besuch oft die erste Chance, den Pflegedienst vor Ort kennen zu lernen und Vertrauen aufzubauen. Der Einsatz wird von der Pflegekasse bezahlt.

Bitte rufen Sie uns gerne zur Terminabsprache an. [Kontakt...]

Beratung / Service

Service vor Aufnahme

Die Beratung vor Aufnahme der Pflege ist selbstverständlich kostenlos. Gerne besuchen wir sie zu Hause oder im Krankenhaus. Für Terminabsprachen stehen wir gerne zur Verfügung. [Kontakt...]