Qualitätssicherungsbesuche
Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Gerne führen wir für Sie die Pflegepflichteinsätze für die Pflegeversicherung durch ("Qualitätssicherungsbesuche oder Beratungsbesuche genannt"). Wenn Sie ausschließlich Geldleistungen von der Pflegeversicherung bekommen, sind Sie verpflichtet, diese Beratung halbjährlich in Anspruch zu nehmen:- für die Pflegegrade 2 bis 5 mindestens einmal halbjährlich
- bei Pflegegrad 4 und 5 können bei Bedarf bis zu vier Termine pro Jahr erfolgen
Die Beratung dient einerseits der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung sowie der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich zu Pflegenden und deren Angehörigen. Andererseits ist der Besuch oft die erste Chance, den Pflegedienst vor Ort kennen zu lernen und Vertrauen aufzubauen. Der Einsatz wird von der Pflegekasse bezahlt.
Bitte rufen Sie uns gerne zur Terminabsprache an. [Kontakt...]