Ihre Fragen - unsere Antworten


Was sind Leistungen der Pflegeversicherung?

Im Wesentlichen Pflegeleistungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Den kompletten Leistungskatalog mit allen über die Pflegeversicherung abrechenbaren Leistungen finden sie, wenn sie hier klicken.

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegestufe 1
(erheblich Pflegebedürftige)
Hierunter fallen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muß wöchentlich im Tagesdurchschnitt 90 Minuten betragen, wobei hiervon mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe 2
(schwer pflegebedürftige):
Hierunter fallen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muß wöchentlich im Tagesdurchschnitt 3 Stunden betragen, wobei hiervon mehr als 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegestufe 3
(schwerstpflegebedürftige):
Hierunter fallen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muß wöchentlich im Tagesdurchschnitt 5 Stunden betragen, wobei hiervon mehr als 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen. Gemäß § 36 Abs. 4 SGB XI können die Pflegekassen in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härtefällen, bspw. wenn im Endstadium von Krebserkrankungen regelmäßig mehrfach auch in der Nacht Hilfe geleistet werden muß, zusätzliche Pflegesachleistungen (bis insg. 3750,- DM) gewähren.

Was kann mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden?

Die Pflegestufe ist entscheidend für die Abrechnungshöchstgrenze. Es werden drei Pflegestufen unterschieden.

Pflegestufen:
Sachleistungen
monatlich
(ab 01.01.10)
Geldleistungen
monatlich
(ab 01.01.10)
Pflegestufe 1: erheblich pflegebedürftig
450 Euro

235 Euro

Pflegestufe 2: schwerpflegebedürftig
1.100 Euro
440 Euro
Pflegestufe 3: schwerstpflegebedürftig
1.500 Euro
700 Euro
in besonderen Härtefällen
1.918 Euro
keine

Sachleistung

Sachleistungen sind Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte der Pflegedienste. Der Eurobetrag stellt die Höchstgrenze in Euro dar, bis zu der ein Pflegedienst mit der Pflegevericherung abrechnen kann.

Geldleistung

Geldleistung wird als Pflegegeld gezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die nötige Pflege komplett übernehmen.

Kombinationsleistung

Sachleistung und Geldleistung können beliebig miteinander kombiniert werden. Die Aufteilung kann fest sein, z.B. 50% zu 50%, oder variabel an die Pflege angepasst werden (wechselnde Leistungsaufteilung).

Was sind Leistungen der Krankenversicherung?

Ambulante Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung ("Verordnung häuslicher Krankenpflege"). Z.B.:

  • Injektionen (Insulin, Heparin, Schmerztherapie)
  • Blutzuckerkontrolle
  • Medikamentengabe
  • medizinische Einreibungen
  • Wundversorgung und Verbände
  • Kompressionsverbände
  • künstliche Ernährung und Infusionen
  • Intensivpflege
  • Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls, Temperatur, Atmung)
  • und vieles andere ...

Wann bezahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkassen übernehmen die Koste unter folgenden Voraussetzungen:

  • Durch die Pflege wird ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder abgekürzt. Hier werden Leistungen wie Körperpflege, Mobilisation, Medikamentenverabreichung, etc. und hauswirtschaftliche Versorgung für einen begrenzten Zeitraum bezahlt.
  • Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet der Hausarzt bestimmte Leistungen, wie Spritzen oder Verbände, s.o.
    Für beides benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse. Wir sind gerne behilflich.

Die Übernahme der Kosten erfolgt, wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.

Ab 01.01.2004 tritt die Gesundheitsreform in Kraft. Gemäß der dann geltenden gesetzlichen Regelung gilt ab 01.01.2004 eine Zuzahlung für Behandlungspflege in Höhe von 10 Prozent der Kosten je einzelner Leistung, zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Dies gilt nur für die ersten 28 Kalendertage pro Jahr. Wenn sie von der Zuzahlung befreit sind, entfallen diese Kosten für sie.

Bekomme ich einen Pflegevertrag?

Ihr gutes Recht: ein verständlicher Pflegevertrag mit dem Pflegedienst!
Selbstverständlich bekommen sie von uns einen Pflegevertrag nach allgemein anerkanntem Standard.

Erhalte ich einen Kostenvoranschlag?

Ja. Selbstverständlich erhalten Sie einen Kostenvoranschlag dem sie alle vereinbarten Leistungen und deren Kosten detailiert entnehmen können. Der Kostenvoranschlag ist Bestandteil des Pflegevertrags.

Ist die Beratung kostenlos?

Die Beratung vor Aufnahme der Pflege ist selbstverständlich kostenlos. Gerne besuchen wir sie zu Hause oder im Karankenhaus. Für Terminabsprachen stehen wir gerne zur Verfügung. Nehmen sie Kontakt auf.

Führen sie Pflegepflichteinsätze für die Pflegeversicherung durch?

Gerne führen wir für Sie die gesetzlich geforderte Pflegeberatung durch. Wenn Sie ausschließlich Geldleistungen beantragt haben, sind Sie verpflichtet, diese Beratung in Anspruch zu nehmen:
  • für die Pflegestufen I und II mindestens einmal halbjährlich
  • für die Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich.
Die Kosten für die Einsätze trägt seit 01. August 1999 die Pflegeversicherung.

Zwecks Terminabsprache rufen sie uns bitte an.

 

 

 

Frank Wiesen
Institut für häusliche Kranken- und Altenpflege
Herzogstraße 14
41238 Mönchengladbach
Tel.: 02166 - 48535 / Fax 420105